Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von

clickIT Cloud Solutions GmbH

hier genannt clickIT


1. Gegenstand und Zustandekommen des Vertrags

1.1. Diese AGB regeln die Erbringung von Werk- und Dienstleistungen durch clickIT, insbesondere die Erstellung  kundenspezifischer  Individualsoftware  einschließlich  sämtlicher  hiermit  in  Zusammenhang stehender Leistungen wie Beratung, Installation, Kundenschulung, Service und Updateerarbeitung. Sie gelten auch für die vorvertraglichen Beziehungen mit dem Kunden und Dritten.

1.2. Der Vertragsschluss, spätere  Vertragsänderungen und –ergänzungen sowie Kündigungen, Mahnungen und Fristsetzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diese gilt auch für einen Verzicht auf dieses  Schriftformerfordernis  selbst.  Mündliche  Absprachen  wurden  nicht  getroffen.  Dieses Schriftformerfordernis  kann  auch  durch  Telefax  und Email  gewahrt  werden,  falls  nicht  anderweitig ausdrücklich im Vertrag  bestimmt. § 127 Abs.2 BGB findet keine Anwendung.

1.3. Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung eines Angebots durch den Kunden und clickIT oder mittels schriftlicher  Bestellung  des  Kunden  und  Zugang  einer  entsprechenden  Auftragsbestätigung  von clickIT beim Kunden zustande. Falls nicht anders im Angebot bestimmt ist, hält sich clickIT vier(4) Wochen an ein Angebot gebunden.

1.4. Grundlage jedes Entwicklungsauftrages und jeder weiteren Leistung ist der unter Geltung dieser AGB abgeschlossene  Individualvertrag.  Dieser  regelt  Art  und  Umfang  der  vertraglichen  Leistung,  welche Nebenleistungen  über  die  Entwicklungstätigkeit  hinaus  erbracht  werden,  die  Vergütung  und  bei Fixgeschäften  die  Fertigstellungstermine.  Bei  Widersprüchen  zwischen  diesen  AGB  und  dem Einzelvertrag gehen diese Bedingungen vor, wenn die Abweichungen im Vertrag nicht ausdrücklich als gewollte Ausnahme von diesen AGB bezeichnet sind.

1.5. Die  Leistungen  werden  entsprechend  den  im  Auftragsdokument  genannten  Leistungsbeschreibungen erbracht. Der Auftraggeber gibt die Aufgabenstellung vor und trägt das Risiko der Zweckmäßigkeit der angefragten  Leistungen.  Auf  dieser  Grundlage  wird  die  Aufgabenerfüllung  gemeinsam  geplant. clickIT  kann  hierfür  ein  schriftliches  Konzept  unterbreiten.  Eine  eventuelle  Erstellung  des Pflichtenheftes durch clickIT ist gesondert zu vergüten.

1.6.  Änderungswünsche  des  Kunden  im  Hinblick  auf  den  Funktionsumfang,  die  Programmstruktur,  die Gestaltung  oder  sonstige  Merkmale  der  Software  mussclickIT nicht  berücksichtigen,  soweit  sie eine  Abweichung  vom  ursprünglichen  Vertragsinhalt  darstellen,  insbesondere  mit  dem  der Softwareentwicklung  zugrundegelegten  Pflichtenheft oder  sonstigen  Leistungsbeschreibungen  nicht übereinstimmen. clickIT kann die gewünschten Änderungen gegen eine zusätzliche angemessene Vergütung  berücksichtigen.  Berechnungsgrundlage  der  Zusatzvergütung  ist  der  notwenige  zeitliche Zusatzaufwand unter Zugrundelegung des üblichen, nicht rabattierten Vergütungssatzes.

1.7. Zusagen gleich welcher Art, die weitergehende Pflichten begründen, als in diesen AGB oder sonstigen Vertragsbestandteilen  festgelegt  sind,  bedürfen  der  ausdrücklichen  schriftlichen  Bestätigung  durch clickIT.

2. Zusammenarbeit der Vertragspartner

2.1. Der  Kunde  teilt  seine  fachlichen  und  funktionalen  Anforderungen  an  die  Software clickIT vollständig und detailiert mit und übergibt rechtzeitigt alle für die Erstellung der Software benötigten Unterlagen, Informationen und Daten.

2.2. Die  Leistungsbeschreibung  beruht  ausschließlich  auf  den  vom  Kunden  gegenüber clickIT mitgeteilten fachlichen und funktionalen Anforderungen. clickIT erbringt die Analyse-, Planungs- und  Beratungsleistungen  auch  im  Zusammenhang  mit  der  Leistungsbeschreibung  nur  auf  Grundlage einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung.

2.3.  Die  vom  Kunden  erstellte  Leistungsbeschreibung  gibt  die  geschuldete  Beschaffenheit  der  Software sowie   der   damit   verbundenen   Dienstleistungen   abschließend   wieder.   Änderungen   der Leistungsbeschreibung können nur schriftlich und gegen gesonderte Vergütung erfolgen.

2.4. Der Kunde benennt in Abstimmung mit clickIT einen Projektleiter als Ansprechpartner, der mit der Vertragsdurchführung zusammenhängende Entscheidungen unverzüglich herbeiführen wird und für die Informationen zur Verfügung steht. Die Entscheidungen des Projektleiters sind schriftlich festzuhalten.

3. Change Request

3.1. Der Kunde ist berechtigt, den Leistungsinhalt und/oder -umfang im Projektverlauf zu ändern. Dazu dient das folgende Change Request Verfahren. Das Verfahren gilt auch für sämtliche Teilprojekte. clickITwird einen Änderungsvorschlag des Vertragspartners sichten und ihm mitteilen, ob eine umfangreiche Prüfung dieses Änderungsvorschlages erforderlich ist oder nicht.

3.2.  Ist  eine  umfangreiche  Prüfung  erforderlich,  wird clickIT  dem  Kunden  in  angemessener  Frist  den dafür voraussichtlich benötigten Zeitraum und die für die Prüfung anfallende Vergütung mitteilen. Der Kunde wird mit einer Frist von vierzehn (14) Werktagen den Prüfungsauftrag erteilen oder ablehnen.

3.3.  Ist  eine  umfangreiche  Prüfung  des  Änderungsvorschlages  nicht  erforderlich  oder  die  beauftragte Prüfung  abgeschlossen,  wird clickIT  dem  Vertragspartner  entweder  mitteilen,  dass  der Änderungsvorschlag im Rahmen der vereinbarten Leistungen für clickIT nicht durchführbar ist oder ein  schriftliches  Angebot  zur  Durchführung  der  Änderungen  (Änderungsangebot)  unterbreiten.  Das Änderungsangebot  enthält  insbesondere  die  Änderungen  der  Leistungsbeschreibung  und  deren Auswirkungen  auf  den  Leistungszeitraum,  die  geplanten  Termine  und  die  Vergütung.  Das  Angebot berücksichtigt explizit auch mögliche Ersparnisse durch Minderaufwendungen.

3.4. Das  Änderungsangebot  wird  von  Kunden  innerhalb  der dort  genannten  Annahmefrist  (Bindefrist) entweder angenommen oder schriftlich abgelehnt. Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass von einem  Änderungsvorschlag  betroffene  Leistungen  bis zur  Beendigung  der  Prüfung  oder  -  soweit  ein Änderungsangebot unterbreitet wird – bis zum Ablauf der Bindefrist unterbrochen werden.

3.5. Bis  zur  Annahme  des  Änderungsangebotes  werden  die  Arbeiten  auf  der  Grundlage  der  bisherigen vertraglichen  Vereinbarungen  weitergeführt.  Die  Leistungszeiträume  verlängern  sich  um  die  Zahl  der Kalendertage,  an  denen  die  Arbeiten  im  Zusammenhang  mit  dem  Änderungsvorschlag  oder  seiner Prüfung unterbrochen wurden. clickIT kann für die Dauer der Unterbrechung eine angemessene Vergütung  verlangen;  außer  soweit  sie  ihre  von  der Unterbrechung  betroffenen  Arbeitnehmer anderweitig eingesetzt oder einzusetzen böswillig unterlassen hat.

3.6. Soweit clickIT  dem  Kunden  Änderungsvorschläge  unterbreiten  möchte,  gilt  das  vorstehend Gesagte entsprechend. 3.7.Änderungsvorschläge sind stets an den Projektleiter des jeweils anderen Vertragspartners zu richten.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. clickIT erhält  die  im  jeweiligen  Vertrag  vereinbarte  Vergütung.  Die  für  eine  Dienst-  oder Werkleistung  zu  bezahlende  Vergütung  richtet  sich  nach  einer  oder  mehreren  der  folgenden Vergütungsarten:  Vergütung  auf  Zeit-  und  Materialbasis  oder  Festpreis.  Daneben  können  zusätzliche Kosten,  wie  z.B.  Reisekosten,  anfallen. clickIT  wird  den  Kunden  im  Einzelfall  über  derartige